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Eintragung

 

TÜV und Eintragungen am Moped - Der Weg zum legalen Umbau!

 

ABE? Teilegutachten? E-Prüfzeichen? TÜV? §21? – Für viele leider Fremdworte!

Wenn man in Deutschland ein Simson umbauen will werden einem so einige Steine in den Weg gelegt. Deshalb fahren leider immer noch viele Mopeds ohne Betriebserlaubnis durchs Land. Denn die erlischt sobald ein Umbau am Moped nicht eingetragen ist. Was das heißt? Wenn auch nur ein Teil am Moped nicht zulässig ist, könntet ihr euer Nummernschild auch gleich weg lassen – Weil das Fahrzeug so für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Wenn ihr mit so einem Fahrzeug einen Unfall verursacht zahlt keine Versicherung – Kostet in Millionenhöhe könnten auf euch zu kommen. Aber eigentlich ist das mit dem Eintragen alles gar nicht so schwer. So kann man sich viel Ärger mit der Polizei und der Versicherung sparen!


Daher mal ein Paar Grundbegriffe um Licht in Dunkel zu bringen!


Zuerst einmal ein guter Rat:
Man bekommt vieles eingetragen! Grundvoraussetzung ist jedoch das die Umbauten fachgerecht durchgeführt wurden. Lockere Lenker, Schutzbleche die noch 15 cm groß sind oder Ähnliches trägt niemand ein und sind auch nicht verkehrssicher. Generell muss am Fahrzeug alles vorhanden sein wie im Werkszzustand. Ansonsten muss man es „Austragen“ lassen (Auch das gibt es – Geht aber nur in Ausnahmefällen: z.B: zweiter Sitzplatz). S51 ohne Blinker ist also tabu es sei denn es war mal ein Modell N (Werksseitig ohne Blinker). Vor Baujahr 1990 – reicht ein Spiegel! Rechts oder Links, min. 60 cm² Fläche. Auch müssen die Teile miteinander eingetragen werden. Bsp: Ein Auto. Breitreifen eingetragen. Lässt sich ein Sportfahrwerk mit den schmalen Serienreifen eintragen. Macht dann später wieder die Breitreifen drauf – Verboten! So etwas muss in Verbindung eingetragen werden. Beim Moped z.B: Lenker und Gabelbrücke oder breiterer Hinterreifen und Schwingenschutzblech. Generell: Ist etwas eingetragen und der Polizei gefällt´s bei einer Kontrolle nicht, kann es zur Prüfstelle gehen, ist dann dort ein Prüfer dem das auch nicht gefällt ist die Eintragung hinfällig. Oft bei zu lauten Auspuffanlagen der Fall! Also nicht übertreiben mit dem Tuning wenns auf die Straße gehen soll!

§ 19.3:
Eine 19.3´er Eintragung darf jede Prüfstelle durchführen. Also TÜV, KÜS, GTÜ, DEKRA und wie sie alle heißen. Die Kosten hierfür sind rund 35 €. Je mehr man auf einmal eintragen lässt umso billiger wird’s.

ABE:
Allgemeine Betriebserlaubnis. Teile wie Lenker haben oft eine ABE. Wie der Name schon sagt ist die „allgemein“. Das heißt nur das Teil darf am Fahrzeug montiert werden. Nur den Zettel mitführen bringt Garnichts. Mit der ABE und dem Moped zur Prüfstelle und für das Fahrzeug spezifisch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Eintragung erfolgt per § 19.3

Teilegutachten:
Ein Teilegutachten ist fast das gleiche wie eine ABE. Auch hier hilft nur das Eintragen in die Papiere bei einem Sachverständigen der DEKRA, vom TÜV, KÜS, GTÜ u.s.w. per § 19.3. Teilegutachten nur mitführen – Sinnlos! Achtung: Es gibt auch Teilegutachten in dem nur spezielle Fahrzeuge aufgeführt sind. zB.: Dragbar-Lenker von LSL. Wenn bei diesen Fahrzeugen euer Moped nicht aufgeführt ist (100% der Fall) müsst ihr das per § 21 eintragen lassen – Das darf nur die DEKRA (Osten) bzw. TÜV (Westen)

Sondereintragung / Einzelabnahme / § 21:
Alle Teile die Keinerlei Gutachten haben oder spezifische Teilegutachten nur für andere Fahrzeuge haben werden per § 21 als sogenannte Sondereintragung eingetragen. Das darf nur die DEKRA (Ostdeutschland) bzw. TÜV (Westdeutschland). Auspuffanlagen, Umbau auf Scheibenbremse… fallen z.B. in diesen Bereich. Offizieller Text: „Eintragung im Ermessen des Sachverständigen“. Und da ist der Knackpunkt. Der Prüfer kann, muss aber nichts eintragen. Die Kosten bestimmt auch der Prüfer. Wenn er 2 Stunden Probefahrt macht und er 50 € Stundenlohn hat… Auch kann er Prüfungen an den Teilen durchführen. Z.B: Lautstärkemessung, Abgasverhalten, Wird das Moped dadurch schneller… z.B: beim Auspuff. Das kann sehr teuer werden und garantiert trotzdem noch keine Eintragung. Also Vorsicht bei Solchen Änderungen. Am Besten vorher mit dem Prüfer sprechen. TIP: Der eine trägt es ein, der andere nicht – Also ruhig mehrere Prüfer kontaktieren.

E-Prüfzeichen:
Teile mit E-Prüfzeichen sind was Feines. Denn sie sind europaweit eintragungsfrei. Also ran bauen und Fertig? Fast! Zeichen „E1“ muss per Einzelabnahme (§ 21) eingetragen werden (Meist Auspuffanlagen). Ansonsten gibt die Zahl nach dem E lediglich das Land an in dem geprüft wurde. Nach dem E und der Zahl stehen noch weitere Zahlen und Buchstaben. Sie geben an als was das Teil geprüft wurde. Rücklicht, Blinker Vorn, Blinker hinten… E-Prüfzeichen findet man daher auch oft auf Lampenmasken, Scheinwerfern, Rücklichtern und Blinken. Trotzdem müssen Mindestmaße eingehalten werden. Abstand der Blinker, Wo strahlt der Scheinwerfer hin… Aber im Großen und Ganzen ist das die einfachste Möglichkeit des Tunings.

Motor und Aupuff:
Alles was unser „Moped“ schneller macht ist verboten! FAKT! 60 km/h bei 50 ccm mit Führerscheinklasse M ist schon eine Ausnahmeregelung. Da bleibt nur das Moped als Leichtkraftrad zulassen, wenn man Min. A1 hat. Dann heißt es aber auch alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Abgasuntersuchung gibt es erst ab 125 ccm also braucht uns das nicht zu kümmern. Da das S70 den Selben Rahmen hat wie ein S50 / S51 und ein Leichtkraftrad ist steht dem erstmal nichts im Wege. Als Leichtkraftrad zugelassen kann man dann auch unter Umständen mit Motorumbauten liebäugeln. Aber ohne Scheibenbremse, Endurostreben, bessren Stoßdämpfern… lässt sich darauf auch kein Prüfer ein. Anders sieht es bei Schwalbe, Sperber MS50… aus. Die gab es nie mit mehr als 50 ccm. Also dort einen Sportauspuff oder Motor eingetragen zu bekommen ist reines Glück und fast unmöglich.

Rahmenumbauten:
Zentralfederbein? Gebogener Obergurt bei 2 Sitzplätzen? Nein! Änderungen am Rahmen sind grundsätzlich verboten. Beispiel Zentralfederbein: Man müsste mehrere Rahmen mit ZFB bauen. Mehrere zur DEKRA (Osten) oder zum TÜV (Westen) schaffen und sie dort teuren Prüfungen unterziehen lassen. Bruch, Belastung, Verwindung… Danach könnte man einen solchen Rahmen in Serie fertigen, wäre aber auch 30000€ ärmer. Wer ein ZFB legal haben will sollte einen MS50 Rahmen nehmen, doch dann heißt es wieder mehr als 60 km/h ade!

Unbedenklichkeitsbescheinigung und Eigenbauten:
Teile mit Unbedenklichkeitsbescheinigung greifen nur geringfügig in das Fahrzeugkonzept ein und müssen daher nicht eigetragen werden. Dort reicht es den Zettel mitzuführen. Das sind Teile die man auch selbst bauen kann ohne dass man Probleme bekommt. Kennzeichenhalter, Gabelprotektoren, Sitzbezüge, Lenkergriffe… Auch Rücklicht höher legen und Blinkergestänge kürzen ist legal in so fern die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Höhe und Abstand eingehalten werden. Schutzblech muss „ausreichend Radabdeckung“ Gewähr leisten. Eine schwammige Formulierung. Die Carbonschutzbleche von RZT bekommt man noch eingetragen, aber kürzer nicht! Bei allen selbstgebauten Teilen darauf achten das alle Kanten und Spitzen abgerundet sind. Sonst geht’s euch wie Werner beim „TÜF“

Nachtrag und Anregungen:
Was einmal an einem Serienfahrzeug verbaut wahr, bekommt man auch an einem anderen Fahrzeug welches gleiche oder geringere Leistungs / Gewichts-daten aufweist eingetragen. So sagte mir mal ein Customizer der Streetfighter aufbaut. Ein betrunkener Sachverständiger und eine dicke Geldbörse sind bei so etwas jedoch Pflicht. Das Lohnt sich dann doch eher für ein Motorrad. Aber generell: Suzuki RG80 Telegabel und Aprilia RS125 Bremsanlage zum Beispiel könnte man eingetragen bekommen…

 

Wie zum Beispiel an dieser Simson! Es ist wirklich alles vom TÜV eingetragen und zugelassen worden. Daher kein Stress mit der Polizei!!!

 

Motor und Übersetzung

- 105ccm 4-Kanal mit Nicasilbeschichtung von Reichtuning
- 20er BVF Vergaser mit angepasstem Luftfilter
- Vape-Zündung
- 5-Lamellen Kupplung mit 1,8 mm Tellerfeder
- Lima-Deckel mit rotem Plexiglas & eingraviertem Pentagramm
- Lima-Deckel beleuchtet mit 14 SMD-LED´s
- Zylinderkopf „gecleant“
- Mittleres 5-Gang-Getriebe, S70 Primär und 16:34
- Kette, Mitnehmer, Schwingen- & Motorlager verstärkt (Alles LT)
-  RZT RR Auspuff

 

 

Allgemeine Umbauten:

- Kurze Marzocchigabel
- Bremsscheibe „Blister“ von LT aus Edelstahl
- Stahlflexbremsleitung
- Bremsbeläge hinten: Rennbeläge von RZT
- Bremsbeläge vorn: von Lucas aus Sintermetall
- Reifen vorn 80/80-16 von Sava auf Edelstahlfelge 1,6 x 16
- Reifen hinten 90/80-16 von Sava auf Edelstahlfelge 1,85 x 16
- Nova „Raceoholix“ Gabelbrücke oben zum klemmen
- Rot/Chrom-Lenkergriffe
- Chromspiegel „Tear“
- Lenker LSL Dragbar LD2 – 88 cm von Ende zu Ende
- S53 Tank mit Chromtankdeckel zum abschließen
- Kettenkasten in Chromoptik
- Keine Soziusfußrasten – Reiner Einsitzer!
- Alle Schrauben neu und Inbus

 

 

Licht/ Elektrik/ Lack:

- HS-1 Scheinwerfer mit E-geprüftem Klarglaseinsatz
- 55/60 Watt H4 "Goldlight" und LED-Standlicht
- Zündschloss „gecleant“
- Zündung per Schlüsselschalter hinten am Herzkasten
- Weiße Blinkergläser
- LED-Rücklicht in weiße Rücklichtkappe eingepasst
- LED-Kennzeichenbeleuchtung
- Rahmenfarbe „Chromsilver II“
- Farbe des Mopeds: „New American Candyred“ (House of Kolor)

 

 

Sonderumbauten und Spezialanfertigungen:

- Aufnahme für Federbein an Schwinge 25mm nach hinten versetzt
- Telegabelprotektoren „Eigenbau“ aus Alu und poliert
- Tacho und Drehzahlmesser mit selbst designten Anzeigen
- Halter für Tacho und DZM Eigenbau aus Edelstahl
- Zusätzlich noch Digitaltacho von Sigma
- Spitzen auf Telegabel aus Alu poliert (Eigenbau)
- Federbeine komplett überholt und geändert mit Fake-Verstellern
- Dämpfer MZ ES 250 vorn, Federn Simson Enduro, ...
- Simsonlogo aus Seitendeckeln gefräst, hinterlegt mit Gitter
- Schwingenschutzblech
- Sitzbank zweifarbig mit selbstentworfenem Design
* Polierte Edelstahlabdeckplatte unter Sitzbank
- Polierte Verstärkungsstrebe zwischen den Federbeinen oben
- Polierter Eigenbaukennzeichenhalter aus Edelstahl
- Fußrasten, Kickstarten und Schalthebel „Eigenbau“ aus Alu poliert
- Heckkabelbaum im Rahmen verlegt

 

 

Alles vom TÜV abgenommen eingetragen und zugelassen.
Fahrzeug als Leichtkraftrad zugelassen.
Daher keinen Stress mit der Polizei!

 

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen und zum allgemeinen Verständnis beitragen. Denkt daran. Die Sachverständigen sind auch nur Menschen!

Ein Dankeschön geht an Frank alias CandyroterBaron (simson-umbau.de) der dieses Thema verfasst und für diese Internetseite zu Verfügung gestellt hat.


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